Rücknahme von Altgeräten
ElektroG § 7a Rücknahmekonzept
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EC des europäischen Parlaments und des EU-Rats für Elektroaltgeräte bzw. der Neufassung der EU-Richtlinie, 2012/19/EU, besteht die Verpflichtung, Elektroaltgeräte zu sammeln, diese vorschriftsgemäß zu behandeln, sie zu entsorgen und dies zu finanzieren. Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als private Haushalte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen.
Die OCTANORM-Vertriebs-GmbH übernimmt die Verantwortung für ihre Produkte und führt sie nach ihrer Nutzung einem hochwertigen Recyclingprozess zu. Für Geräte, die gewerblich oder in öffentlichen Einrichtungen genutzt wurden - sogenannte B2B Geräte - haben wir bequeme Rückgabe und Entsorgungslösungen für Sie bereitgestellt.
Die OCTANORM-Vertriebs-GmbH wird die Elektroaltgeräte zurücknehmen und organsiert deren Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung. Die OCTANORM-Vertriebs-GmbH übernimmt dabei die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Verwertung der ursprünglich in Umlauf gebrachten Produkte. Im Gegenzug bittet die OCTANORM-Vertriebs-GmbH ihre Kunden, die Kosten für den Rücktransport der Altgeräte zu tragen.
Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten
Sie möchten ein von der OCTANORM Vertriebs GmbH gekauftes Elektrogerät der korrekten Entsorgung zuführen. Beauftragen Sie eine Spedition oder einen Paketdienst ihrer Wahl, um die Elektrogeräte / das Elektrogerät an uns zurückzusenden.
Wir bitten um vorherige Anmeldung der Sendung über folgendes Formular.