Rücknahme von Altgeräten
ElektroG § 7a Rücknahmekonzept
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EC des europäischen Parlaments und des EU-Rats für Elektroaltgeräte bzw. der Neufassung der EU-Richtlinie, 2012/19/EU, besteht die Verpflichtung, Elektroaltgeräte zu sammeln, diese vorschriftsgemäß zu behandeln, sie zu entsorgen und dies zu finanzieren. Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als private Haushalte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen.
Die OCTANORM-Vertriebs-GmbH übernimmt die Verantwortung für ihre Produkte und führt sie nach ihrer Nutzung einem hochwertigen Recyclingprozess zu. Für Geräte, die gewerblich oder in öffentlichen Einrichtungen genutzt wurden - sogenannte B2B Geräte - haben wir bequeme Rückgabe und Entsorgungslösungen für Sie bereitgestellt.
Die OCTANORM-Vertriebs-GmbH wird die Elektroaltgeräte zurücknehmen und organisiert deren Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung.
Die OCTANORM-Vertriebs-GmbH übernimmt dabei die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Verwertung der ursprünglich in Umlauf gebrachten Produkte. Im Gegenzug bittet die OCTANORM-Vertriebs-GmbH ihre Kunden, die Kosten für den Rücktransport der Altgeräte zu tragen.
Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten
Sie möchten ein von der OCTANORM-Vertriebs-GmbH gekauftes Elektrogerät der korrekten Entsorgung zuführen. Beauftragen Sie eine Spedition oder einen Paketdienst Ihrer Wahl, um die Elektrogeräte / das Elektrogerät an uns zurückzusenden. Wir bitten um vorherige Anmeldung der Sendung über folgendes Formular.